FAQ- und Wissensdatenbank
Änderungen bei dem/den Versicherungsort(en) sind anzeigepflichtig, insbesondere da sie eine Gefahrerhöhung darstellen können. Gibt es Änderungen bei dem/den Versicherungsort/en durch z.B. Betriebsverlegung kann es zu einer Änderung der Risikoverhältnisse kommen (z.B. Änderung ED-Zone, ZÜRS möglich). Daher ist immer ein Ersatzantrag erforderlich.