FAQ- und Wissensdatenbank
Im Rahmen der Vollkaskoversicherung besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs durch Unfall Versicherungsschutz. Nicht als Unfallschaden gelten u. a. Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug (z.B. Anhänger) ohne Einwirkung von außen.
Dies resultiert aus der Tatsache, dass ziehendes und gezogenes Fahrzeug eine Einheit bilden und ein Schaden zwischen diesen Fahrzeugen ohne Einwirkung von außen einen Eigenschaden darstellt. Solche Eigenschäden fallen nicht unter die Definition des Unfallbegriffs und sind somit nicht mitversichert.
Ab Tarifversion 01.05.2008 sind diese Schäden für Pkw in Optimal (bzw. früher Plus Leistungen) mitversichert.Ab Tarifversion 01.07.2018 sind diese Schäden auch für sonstige Privatfahrzeuge mitversichert. Als sonstige Privatfahrzeuge gelten: Krafträder, Leichtkrafträder, Leichtkraftroller, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge, Wohnwagenanhänger (inkl. Mover) und Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.
Entsteht zwischen dem ziehenden Pkw und dem gezogenen Anhänger ein Schaden ohne Einwirkung von außen, wird der dadurch entstandene Schaden am Pkw im Rahmen der Vollkaskoversicherung in Optimal ersetzt.
Der Schaden am Anhänger wird ggf. über die fremde Vollkaskoversicherung des Anhängers ersetzt.
Damit Deckung im Rahmen der Vollkaskoversicherung besteht, muss der Schaden ohne Einwirkung von außen entstehen – hierzu müssen Fahrzeug und Anhänger bereits miteinander verbunden sein.
Diese Erweiterung gilt für alle Anhänger, die der Pkw ziehen darf.
Ja, die erweiterte Deckung gilt auch für gemietete Anhänger.