FAQ- und Wissensdatenbank
Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.
Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir auch die Kosten für Umweltplaketten und Autobahnvignetten bis zu einer Höhe von insgesamt 200 €.
Bei Pkw in Optimal und allen anderen Fahrzeugarten sind durch Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs verursachte
Weitere Folgeschäden sind nicht versichert.
Gut zu wissen: Wird ein Bruchschaden an der Verglasung nicht durch Austausch, sondern durch Reparatur der Scheibe beseitigt, werden die Reparaturkosten ohne Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.