FAQ- und Wissensdatenbank
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung besteht für alle Fahrzeugarten Versicherungsschutz für Kurzschlussschäden.
Bei Pkw in Optimal und allen sonstigen Fahrzeugarten besteht darüber hinaus bei vereinbarter Teilkasko auch unbegrenzter Versicherungsschutz für Folgeschäden an angeschlossenen Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser).
Als Aggregat gelten z.B. Lichtmaschine, Batterie oder Anlasser. Im Falle eines Folgeschadens aus einem Kurzschluss muss der Schadensachverständige prüfen, ob es sich bei dem betreffenden beschädigten Teil tatsächlich um ein Aggregat handelt. Nicht als Aggregat gelten Autoradio oder Navigationsgerät.
Nein, angeschlossene Geräte wie das Autoradio oder sonstige Informations- und Unterhaltungssysteme fallen nicht unter die Begrifflichkeit Aggregat.