FAQ- und Wissensdatenbank
Muss ein Fahrzeug nach einem Unfall repariert werden, kommt es häufig zu einer Wertminderung des Fahrzeugs. Während bei einem Unfall, der durch einen Dritten verursacht wird, auch die Wertminderung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen wird, wird diese bei einem selbstverschuldeten Unfall über die Kaskoversicherung nicht ersetzt.
Bei Leasingfahrzeugen kann es dadurch zu einem Leasing-Restwert kommen, die der Leasinggeber bei Rückgabe des Kfz einfordert.
Wenn für das Fahrzeug ein Entschädigungsanspruch aufgrund eines versicherten Vollkaskoschadens inklusive mitversicherter Teilkaskoschäden besteht, zahlen wir ab dem 01.07.25 aufgrund der zur Vollkaskoversicherung vereinbarten GAP-Deckung einen pauschalen Entschädigungsbetrag wegen Wertminderung.
Die Pauschalentschädigung wegen Wertminderung ist nach Fahrzeugalter wie folgt gestaffelt: