FAQ- und Wissensdatenbank
Richtig ist, dass bei der Fortführung die kieferortho-pädischen Leistungen wegfallen (= Reduktion), der sonstige Versicherungsschutz aber identisch bleibt.
Dennoch wird der Wegfall der KFO zu diesem Zeitpunkt nicht als Reduktion gewertet, so dass eine bestehende Gesundheitsgarantie erhalten bleibt. Gleiches gilt auch, wenn der Versicherungsschutz statt nach Tarif Plan2 nach Tarif Plan1, den VSP-Varianten (Plan2V, Plan1V) oder den entsprechenden Ausbil-dungsstufen fortgeführt wird.