FAQ- und Wissensdatenbank
Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlungen sind in diesem Fall erstattungsfähig, soweit die Behandlungen während der Versicherung nach Tarif PlanJ stattgefunden haben (also bis einschließlich Alter 20). KFO-Behandlungen, die erst ab Alter 21 stattgefunden haben, sind nicht erstattungsfähig, da der Tarif Plan2 keine KFO-Leistungen vorsieht.