FAQ- und Wissensdatenbank
Die Mallorca-Deckung verbessert den Kfz-Haftpflichtschutz für Mietfahrzeuge. Die v.a. ausländischen Autoversicherungen der Mietwagen haben in der Kfz-Haftpflicht oftmals niedrigere Deckungssummen für Personen- und Sachschäden als deutsche Autoversicherungen. Sind die Unfall- und Folgekosten höher als die Deckungssumme der Mietwagen-Kfz-Versicherung, müsste man die Mehrkosten selbst tragen. Die Mallorca-Police greift in solchen Fällen und schließt die Versicherungslücke.
Ist bei der Generali ein Pkw in Optimal oder ein anderes Privatfahrzeug versichert, besteht auch Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz für Schäden, die unser VN als Fahrer eines vorübergehend gemieteten, versicherungspflichtigen Fahrzeugs verursacht hat, soweit nicht aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des gemieteten Fahrzeugs Deckung besteht.
Andere Privatfahrzeuge sind Krafträder, Leichtkrafträder, Leichtkraftroller, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge, Wohnwagenanhänger und Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.
WICHTIG: Es besteht Versicherungsschutz nur für solche gemieteten Fahrzeuge, die der Art des bei uns versicherten Fahrzeugs entsprechen.
Beispiel:
Besteht eine Kfz-Versicherung bei uns für einen Pkw in Optimal, besteht im Rahmen der Mallorca-Police Versicherungsschutz nur für einen gemieteten Pkw. Ist das bei uns versicherte Fahrzeug ein Trike, besteht Versicherungsschutz nur für ein gemietetes Trike.
Versicherungsschutz besteht auch für im Rahmen von Carsharing gemietete Fahrzeuge.
Geltungsbereich:
Bei der Generali gilt ihr Versicherungsschutz innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, d.h. inkl. in Deutschland gemieteter Fahrzeuge. Entsprechender Versicherungsschutz besteht auch für Carsharing-Fahrzeuge.
Die Mallorca-Police gilt bei:
Versichert sind:
Bei einer vereinbarten KH-Deckung von 100 Mio. € pauschal gilt diese Deckung auch für Schäden zur Mallorca-Police, bei vereinbarten Mindestversicherungssummen analog.
Ja. Schäden, die im Rahmen der Mallorca-Police erstattet werden, führen zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung.