FAQ- und Wissensdatenbank
Seit vielen Jahren wurden Leistungsverbesserungen auch an Optimal-Bestandskunden weitergegeben. Aus dieser „freiwilligen“ Leistung wurde ab Tarifversion 07.10.2019, geregelt in den AKB unter Punkt A.8, ein fester Vertragsanspruch, ein Versprechen über die gesamte Vertragslaufzeit:
Pkw-Kunden in Optimal und alle sonstigen Fahrzeugarten erhalten während der gesamten Vertragslaufzeit automatisch alle verbesserten Leistungen zum bereits vertraglich vereinbarten Versicherungsumfang. Die Leistungsupdate-Garantie gilt auch für zuschlagspflichtige Tarifbausteine, sofern der Kunde diese im Vertrag bereits eingeschlossen hat. Zuschlagpflichtige Tarifbausteine, die in Zukunft grundsätzlich als Ganzes neu eingeführt werden, sind von der Leistungsupdate-Garantie ausgeschlossen.
Die Leistungsupdate-Garantie gilt für Pkw in Optimal und alle anderen Fahrzeugarten inklusive Oldtimer-Optimal und vergleichbare Fahrzeuge in GKM.
Die Leistungsupdate-Garantie wurde bestandswirksam eingeführt auch für Pkw-Kunden in Optimal (bzw. mit Plus-Leistungen) und alle sonstigen Fahrzeugarten ab Tarifversion 01.05.2008. Sie gilt nicht für bereits bestehende Verträge der alten Generali Versicherung AG bei der Verschmelzung mit der Generali Deutschland Versicherung AG am 01.07.2020.
Betroffene Bestandskunden werden auch künftig im Rahmen der Leistungsupdate-Garantie durch Rechnungsbeileger über die jeweiligen Leistungserweiterungen informiert.
Die Verbesserungen können Bestandskunden im Detail unter dem im Rechnungsbeileger genannten Link www.generali.de/info-kfz herunterladen.