FAQ- und Wissensdatenbank
Fahrzeugteile und -zubehör sind bis zu ihrem Wiederbeschaffungswert in unbegrenzter Höhe mitversichert.
Der Gesamtwert eines Fahrzeuges ist der Kaufpreis inklusive Sonderausstattung zum Zeitpunkt des Erwerbs. Der Gesamtneuwert eines Fahrzeuges ist der Fahrzeugwert inklusive der Sonderausstattung am Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges.
Es ist der Fahrzeugwert inklusive Sonderausstattung am Tag des Versicherungsbeginns der Tarifumstellung anzugeben.
Hier muss der Gesamtwert inklusive Sonderausstattung angegeben werden, da es sich nicht mehr um ein Neufahrzeug handelt.
Nein.
Ja. Allerdings gibt es besondere Ausstattungen, die nicht unter die automatische unbegrenzte Mitversicherung von Sonderausstattung fallen, z.B. bei Krafträdern eine Funkanlage mit Antenne oder bei sonstigen Fahrzeugen eine Beschriftung. Diese Sonderausstattung ist nur bis 3.000 € automatisch mitversichert. Der 3.000 € übersteigende Wert kann jedoch gegen Beitragszuschlag versichert werden (A.2.1.2.3 AKB).
Ja. Hierzu gehören alle Gegenstände, deren Nutzung auch ohne Gebrauch des Fahrzeuges möglich ist, z. B. persönliche Gegenstände der Insassen.
In diesem Fall beträgt die maximale Entschädigung 3.000 €.
Dachzelte sind bis 3.000 € ohne Mehrbeitrag mitversichert. Höherwertige können gegen Beitragszuschlag in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen werden.