FAQ- und Wissensdatenbank
Nach Ziffer 3.1.4 VHB sind die Schlossänderungskosten versichert, wenn der Haustürschlüssel durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen ist. Da das Verlieren (nicht Stehen-/Hängen-/Liegenlassen) einen Versicherungsfall in Hausrat OPTIMAL XXL darstellt, sind in diesem Fall auch die entsprechenden Schlossänderungskosten versichert.