Fragen & Antworten
- Haben die Tarife GesundPro und GesundProP eine ganz neue/ andere Kalkulationsgrundlage als der bisherige Privatpro?
- Mit welchem Antrag kann der Tarif GesundPro abgeschlossen werden?
- Kann der Tarif GesundPro auch Ärzten und Zahnärzten angeboten werden?
- Warum ist der Tarif GesundPro teurer als der Tarif Privatpro?
- Welche AVB gelten für den Tarif GesundPro?
- Was sind Geburtshäuser? Und wie werden dort entstandene Aufwendungen erstattet?
- Welche ambulanten Leistungen wurden neu mit aufgenommen, die der Privatpro nicht hat?
- Welche Veränderung gibt es vom Privatpro zum GesundPro bezüglich den Fahrt- und Transportkosten?
- Welche Veränderung gibt es vom Privatpro zum GesundPro bezüglich dem Heilmittelverzeichnis?
- Wie funktioniert der Sehhilfenbezug ohne ärztliche Verordnung?
- Was sind Geburtshäuser? Und wie werden sie erstattet?
- Warum wurde die Kilometerbegrenzung bei Transporten zum Krankenhaus entfernt?
- Was ist ein Ersatz-KHT? Warum wurde dieses mit aufgenommen?
- Was versteht man unter vor- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus und findet die Selbstbeteiligung hier Anwendung?
- Kann eine ambulante Operation auch stationär durchgeführt werden um damit im Tarif GesundPro3/GesundProA3 die Selbstbeteiligung zu sparen?
- Warum wurde die Aufenthalts-dauer für eine stationäre Ent-wöhnungsmaßnahme verlän-gert?
- Was sind Vorsorgekuren? Wo ist der Unterschied zu einer normalen Kur?
- Welche Veränderung gibt es vom Privatpro zum GesundPro bezüglich Hospizleistungen?
- Welche Veränderung gibt es vom Privatpro zum GesundPro bezüglich Suche, Rettung, Bergung?
- Welche Leistungen wurden neu mit aufgenommen, die der Privatpro nicht hat?
- Was ist ein Optionsrecht? Was bedeutet das Optionsrecht im GesundPro?
- Wie kann man ein Optionsrecht ziehen?
- Kann der Versicherte mit dem Optionsrecht in jeden Tarif umstellen, in den er möchte?
- Was passiert mit meiner Provision/ meinen Einheiten wenn der Kunde innerhalb des Haftungszeitraums (60 Monate) in einen Tarif mit einer Minderprämie umstellt?
- Welche Unterlagen muss ich einreichen um einen der Optionsanlässe nachzuweisen?
- Wie wirkt sich die garantierte BRE steuerlich aus?
- Wie hoch ist die garantierte BRE, wenn ein Versicherter aus dem GesundProP herauswechselt und später wieder in diesen Tarif zurückwechselt (beispielsweise im Rahmen des Optionsrechts zur temporären Reduktion)?
- Werden bei einem Wechsel aus einer Zusatzversicherung der Generali dort in Anspruch genommen Leistungen bei der garantierten Beitragsrückerstattung berücksichtigt?
- Wie hoch ist die garantierte BRE bei Versicherten, die aus einer anderen Vollversicherung der Generali in den Tarif GesundProP wechseln?
- Wie hoch ist die garantierte BRE für Neukunden?
- Warum wird oft von der Wechselmöglichkeit GesundProP in GesundPro1 gesprochen?
- Wird es eine weitere Umstellungsaktion geben?
- Gibt es Tarifwechsel, die zwar aus Risikogründen unproble-matisch sind, aber dennoch vermieden werden sollten.
- Können Versicherte nach Bisex-Tarifen (EKN, CV3H usw.) in den Tarif GesundPro wechseln? Zu welchen Bedingungen?
- Ist beim Wechsel vom Tarif GesundPro2 in Tarif GesundPro1 oder ein Wechsel GesundPro3 in GesundPro2 eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
- Neu aufgenommen wurde die Zeile „freie sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Was hat es damit auf sich?
- Im Alter verschlechtert sich der Gesundheitszustand in der Regel. Dann sinkt die Wahrscheinlichkeit eine garantierte Beitragsrückerstattung zu erhalten. Wie wurde das im Kalkulator berücksichtigt?
- Gibt es weitere Hintergrundinformationen zur garantierten BRE im Kalkulator?
- Wie wurde die garantierte Beitragsrückerstattung im ‚Beitrags- und Leistungsvergleich‘ berücksichtigt?
- Wie wird mit der Selbstbeteiligung bei einem unterjährigen Tarifwechsel umgegangen?
- Für welche Leistungen gilt die Selbstbeteiligung im Tarif GesundPro3 bzw. GesundProA3 nicht?
- Warum werden im Tarif GesundPro3/GesundProA3 die stationären Leistungen von der Selbstbeteiligung ausgenommen?
- Gilt für Kinder und Jugendliche weiterhin eine hälftige Selbstbeteiligung?
- Warum sieht der Tarif GesundPro keine prozentuale Selbstbeteiligung vor?
- Gibt es eine Ausbildungsstufe von der Pauschalleistungsstufe?
- Was passiert, wenn die Aus-bildungsstufe GesundProA wegen Wegfalls der Versiche-rungsfähigkeit beendet wird?
- Für wen gelten die „Zusätzlichen Leistungen“ nach Abschnitt G des Tarifdruckstücks („25.000,00-EUR-Leistung)?
- Muss in den Ausbildungsstufen auch der 10%ige gesetzliche Beitragszuschlag entrichtet werden?
- Ist bei einem Wechsel zwischen „Normaltarif“ und Ausbildungs-varianten eine Gesundheits-prüfung erforderlich?
- Können die Versicherten von der alten in die neue GesundPro-Variante umstellenWird es eine Umstellungsaktion geben?
- Wie erkenne ich, in welcher Variante der Kunde versichert ist?
- Ändert sich der Beitrag im GesundPro durch die Änderungen zum 01.04.2021?
- Was wurde in der neuen GesundPro-Variante verbessert?
- Gibt es auch im GesundProMed Ausbildungsstufen?
- Gibt es auch im GesundProMed eine Tarifvariante mit garantierter Beitragsrückerstattung?
- Warum ist die Arztvariante GesundProMed günstiger?
- Hat der Arzttarif die gleichen Leistungen, wie der Normaltarif?
- Wer kann sich in der Tarifvariante GesundProMed versichern?
- Mit welchen Tarifen kann der Zusatzbaustein EinbettPlus kombiniert werden?
- Gibt es einen besonderen Zusatzbaustein für den Tarif GesundProMed?
- Wann leistet der Zusatzbaustein EinbettPlus?
- Muss für den Zusatzbaustein EinbettPlus ein 10%iger Beitragszuschlag für’s Alter gezahlt werden?
- Ist der Zusatzbaustein EinbettPlus arbeitgeberzuschussfähig?