FAQ- und Wissensdatenbank
Bei Pkw in Optimal und für sonstige Privatfahrzeuge werden nach einem Totalschaden oder einer Zerstörung die Kosten für die Entsorgung oder Resteverwertung des Fahrzeuges übernommen, wenn aus den vorhandenen Rest- und Altteilen kein Restwert zu erzielen ist und das Ersatzfahrzeug wieder bei der Generali versichert wird.
Diese Kosten werden bei Pkw ab Tarifversion 01.05.2008 mit Plus Leistungen bzw. in Optimal übernommen. Dies gilt ebenfalls für sonstige Privatfahrzeuge. Als sonstige Privatfahrzeuge gelten: Krafträder, Leichtkrafträder, Leichtkraftroller, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge, Wohnwagenanhänger (inkl. Mover) und Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.
Die Kopplung der Leistung an die Wiederversicherung des Ersatzfahrzeuges bei der Generali dient der Kundenbindung.
Ja, dies ist dem Versicherungsnehmer überlassen.
Diese Kosten sind summenmäßig nicht begrenzt.