FAQ- und Wissensdatenbank
Die Flexibilisierung der Hauptfälligkeit führt bei der Generali niemals zu einer verspäteten S-/SF-Umstufung. Bemessungsgrundlage für die Schadenfreiheit bleibt immer das Kalenderjahr:
Bei der Generali ergeben sich bezüglich des Zeitpunkts der S/SF-Umstufung für den Kunden damit keine Nachteile im Vergleich zur bisherigen S/SF-Umstufung.