FAQ- und Wissensdatenbank
Die Gesundheitsgarantie gemäß K 3 des Tarifdruck-stücks gilt auch bei Wegfall der Heilfürsorge, also analog des Wegfalls der Versicherungspflicht in der GKV. Damit ist eine Umstellung in einen Beihilferestkostentarif grundsätzlich möglich.
Es empfiehlt es sich für die Heilfüsorgeberechtigte jedoch dringend, neben dem MGP zusätzlich eine AWG auf den B30 abzuschließen.
Gründe sind: