FAQ- und Wissensdatenbank
Ein Tarifwechsel ist gemäß § 204 VVG möglich. Wir empfehlen unseren Kunden in der Regel jedoch, einen geeigneten Alternativ-tarif aus der Bisex-Welt. Ein Grund dafür ist, dass Umstellungen von einem Bisex-Tarif in einen Unisex-Tarif immer mit Mehrleistun-gen verbunden sind (z.B. offener Hilfsmittelkatalog) und deshalb auch immer eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss, während Tarifwechsel innerhalb der Bisex-Welt zum Teil ohne Gesundheitsprüfung vollzogen werden können.