FAQ- und Wissensdatenbank
Ja.
Die Umstellung in den korrespondierenden VSP-Tarif ist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Für diese Umstellung kann auch der Vermittler im Auftrag des Kunden eine einfache Willenserklärung (z.B. am Telefon) an die Generali Kranken weitergeben. Wichtig: Bei der Umstellung in einen VSP-Tarif ist die Vertragsnummer der bestehenden VSP bzw. bei gleich-zeitigem VSP-Neuabschluss das Antragsdatum der VSP anzugeben.