FAQ- und Wissensdatenbank
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer gleich zu versichern, da auf die Gleichbehandlung aller geachtet werden muss. Siehe auch: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Ausnahme bei größeren Firmen: Es können einzelne Teilkollektive nach sachlich, objektiven Kriterien (Dienstjahre, Hierarchie, Funktionsbereich, etc.) gebildet werden.
Wichtig:
Jedes Teilkollektiv hat die Mindestanmeldequote von 80 % zu erfüllen.
Beispiele für unterschiedliche Kollektive in einer Firma: Ein Unternehmen für Logistik versichert alle LKW-Fahrer im Unternehmensbereich „Spedition & Transport“ mit dem Tarif bKV-StationärUnfall und alle kaufmännischen Angestellten aus dem Unternehmensbereich „Vertrieb & Disposition“ mit dem Tarif bKV-Stationär.