FAQ- und Wissensdatenbank
Ja. Auch in der bKV besteht wie in der Einzelversicherung die Pflicht, Beiträge tarifbezogen zu überprüfen und ggf. anzupassen, wenn die Gegenüberstellung von erforderlichen und kalkulierten Versicherungsleistungen einen bestimmten Wert überschreitet oder auch unterschreitet.