FAQ- und Wissensdatenbank
Nein, die Sicherungsgarantie ist nur für Personen mit einer Zahnvorversicherung möglich. Personen mit einem bestehenden Auslandsreiseschutz können direkt Versicherungsschutz nach (A)Plan1-3V beantragen. In der Regel bietet der Auslandsreiseschutz im MGP einen wesentlich umfassenderen Schutz, so dass eine (temporäre) Doppelversicherung sinnvoll sein kann.