FAQ- und Wissensdatenbank
Nein, die Sicherungsgarantie ist nur für Personen mit einer Zahnvorversicherung möglich. Personen mit einer Vorversicherung im Bereich Sehhilfe können direkt Versicherungsschutz nach (A)Plan1-3V beantragen. Solange die Doppelversicherung im Bereich Sehhilfe besteht, kann eine Erstattung aus beiden Versicherungen erfolgen. Hierbei darf natürlich die Gesamterstattung die Aufwendungen für die Sehhilfe nicht übersteigen (Bereicherungsverbot).