FAQ- und Wissensdatenbank
Ja, weil der Sitz des Versicherungsnehmers (Arbeitgeber) im Inland ist und die Beschäftigten unter deutsches Sozialversicherungsrecht fallen. Nach Ausscheiden aus dem Unternehmen und im Ruhestand können Grenzgänger in den Tarif Business+AF wechseln, weil es sich um Bestandsverträge handelt.
Wichtig: Angehörige der Grenzgänger können nicht im Business+AF versichert werden, da der Grenzgänger in seiner Eigenschaft als Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz im Ausland hat.