FAQ- und Wissensdatenbank
Beide Personengruppen können versichert werden, solange ihr Anteil nicht mehr als 30 % von der zu versichernden Personengruppe beträgt. Beispiel: 10 Personen sollen versichert werden. Davon sind zwei Personen MiniJobber und eine Person befindet sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Der Anteil dieser beiden Personengruppen liegt in diesem Beispiel bei genau 30 %. Fazit: Alle 10 Personen können versichert werden