FAQ- und Wissensdatenbank
Ja, Arbeitgeber aus dem ÖD haben nach Tarifvertrag für den ÖD (TVöD) die Möglichkeit eine bKV einzuführen. Dies wurde im § 18 a des TVöD vom 25.10.2020 von den Tarifparteien vereinbart.
Bitte beachten: Im § 18 a sind mehrere Optionen aufgeführt. Die Einführung einer bKV ist daher für den AG nicht verpflichtend. Die AN haben also keinen unmittelbaren tariflichen Anspruch auf eine bKV.