FAQ- und Wissensdatenbank
Nein. Eine Mischung aus alten und neuen AF-Tarifen muss vermieden werden. Bei Leistungsabrechnungen kommt es sonst zu Problemen mit den Leistungsüberschneidungen. Beispiel: Bei der Tarifkombination Business Zahn1/2 (alt) und Business+ bKV-Budget (neu) wäre Zahnprophylaxe doppelt abgesichert. Bitte stellen Sie dort den alten Zahntarif auch in den neuen Tarif bKV-Zahn80/90 um, um die Leistungs- überschneidung im Bereich Zahnprophylaxe zu vermeiden.