Fragen & Antworten
- Was ändert sich ab dem 01.07.2025?
- Von welchen Exklusivleistungen profitiert der neue Werkstattservice- und bisherige Werkstattbindungs-Kunde ab dem 01.07.2025?
- Gibt es Fahrzeuge, bei denen der Abschluss von Werkstattservice (bzw. die Werkstattbindung) ab dem 01.07.2025 nicht möglich ist?
- Was passiert, wenn der Kunde trotz Werkstattservice-Vereinbarung (mit 15%-igem Nachlass) im Schadenfall doch nicht in eine von uns vermittelte Partnerwerkstatt geht?
- Wegfall der bisherigen Km-Grenzen
- Ab sofort bietet unser Optimal-Tarif bei Pkw und allen anderen Fahrzeugarten auch unbegrenzte Entschädigung für:
- Verbesserung der SFR-Übernahmeregelung aus Dienstwagennutzung
- Mitversicherung der pauschalen Wertminderung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge innerhalb der GAP-Deckung
- Erweiterte Elementargefahren – Vulkanausbruch
- Welche Änderungen gibt es zum 01.07.2025 bei der Absicherung von Fahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieb?
- Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
- Abschleppen des Fahrzeugs
- Jetzt auch Mietwagenanspruch zwei Monate nach dem Schadenfall im In- und Ausland
- Zusätzliche Leistungserweiterungen in Oldtimer Optimal Kasko Plus
- Deutliche Verbesserungen bei Vertragsänderungen: Einheitliche Tarifversion & Erhalt des FlexN






