Fragen & Antworten
- Was versteht man unter einer elektronischen Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (eVB zur Übermittlung)?
- Für welche Kraftfahrt-Vorgänge kann ich als Vermögensberater eine Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf) erstellen?
- Wie kann Ihr Kunde bei einer Verkehrskontrolle nachweisen, dass er versichert ist?
- Wenn der Kunde sein Fahrzeug abmelden möchte, benötigt er dann auch eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer?
- Gibt es auch eVB-Nummern für Sonderkennzeichen?
- Welche Mindestdaten benötigt die Kundenservice-Direktion für die Erstellung einer Versicherungsbestätigung zur Übermittlung?
- Kann ich als Vermögensberater über Online-KI eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer für Kurzzeitkennzeichen veranlassen?
- Kann im Zusammenhang mit der Generierung einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB zum Abruf) auch eine vorläufige Deckung in Kasko erteilt werden?
- Kann ich als Vermögensberater über Online-KI auch eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer für Firmen ausstellen?
- Wie kann die eVB in der Online-KI beantragt werden?
- Wie verhalte ich mich als Vermögensberater, sollte der Kunde dennoch weitere Informationen zur Bonitätsprüfung wünschen?
- Wo erhält der Kunde detaillierte Informationen zu den über ihn gespeicherten Daten?
- Warum erhalten weder Sie noch die Kundenservice-Direktion detaillierte Informationen über harte Treffer?
- Wie erfolgt der Annahmeprozess von Kfz-Anträgen, wenn das Merkmal „Harter Treffer“ vorliegt?
- Welche Auswirkung hat die Bonitätsprüfung in Verbindung mit der eVB-Anforderung?