FAQ- und Wissensdatenbank
Sachen, die der Art nach zu den versicherten Sachen gehören und als fremdes Eigentum dem VN zur Bearbeitung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurden, sind in DSI und KFS mitversichert.
Bei KFZ-Betrieben sind z.B. eingelagerte Reifen am Versicherungsort mitversichert. Derartige Sachen sind zum Wiederbeschaffungspreis versichert (das ist i.d.R. der Zeitwert). Siehe z.B. Klausel VSG/F 170251/23 (für KFS) und VSG/B 170251/14 (für DSI) „Waren und Vorräte als fremdes Eigentum zur Bearbeitung, Verwahrung oder zum Verkauf“ .