FAQ- und Wissensdatenbank
Ja. Die Grundfähigkeits-Police pro kann als Komponente zum VASP oder als Zusatzversicherung zu bestehenden Verträgen mit erneuter Gesundheitsprüfung nachträglich einschlossen werden. Voraussetzung ist, dass der bestehende Vertrag einen nachträglichen Einschluss grundsätzlich zulässt. Dies sollte im Vorhinein durch eine Anfrage in der zuständigen Kundenservice-Direktion geklärt werden.