FAQ- und Wissensdatenbank
Kfz-Haftpflichtversicherer können eine „normale“ Kfz-Haftpflichtversicherung nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge abschließen. Sollte das Fahrzeug in der Ukraine zugelassen sein, so kann nur eine Grenzversicherung angeboten werden. Wenn sich der Halter eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugs entscheiden sollte, sein Fahrzeug in Deutschland zuzulassen, so wäre dafür eine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung nötig. Hierfür kann sich der Kfz-Halter vor der Zulassung an einen deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden.