FAQ- und Wissensdatenbank
Ja, wenn z.B. die Zahlweise geändert wird oder eine Umstellung vom Single-Tarif in den Familien-Tarif erfolgt. Auch ein Ausschluss des Berufs-Rechtsschutzes (Baustein „B“) ist ohne Ersatzantrag möglich. Soll jedoch der bestehende Vertrag um ein komplett neues Risiko erweitert werden (z.B. eine vermietete Wohneinheit), muss für das bestehende und neue Risiko ein Ersatzantrag erstellt werden.