FAQ- und Wissensdatenbank
Hier kommt es in erster Linie auf den konkreten Kundenwunsch an. Bereits die Schwierigkeit einer klaren Abgrenzung (Welche Fahrzeuge/Verträge sollen konkret gesondert behandelt werden?) spricht gegen eine generelle Sonderregelung. Für manchen Firmenkunden wird es eine Option sein, die Vertragsablauftermine auch gebündelt auf einen vom 01.01. abweichenden Termin zu legen.