FAQ- und Wissensdatenbank
Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer in allen, im Gruppen-versicherungsvertrag vereinbarten Tarifen angemeldet werden.
Hierbei ist zu beachten, dass in jedem Tarif die 80-Prozent-Regelung und die Mindestpersonenzahl (5 oder 10) erfüllt sein müssen.
Wichtig:Die verschiedenen Budget- und Zahnleistungsstufen sind eigenständige Tarife und demnach einzeln bei der Erfüllung der Mindestpersonenzahl zu betrachten.