FAQ- und Wissensdatenbank
Nein. Neben technischen Gründen sprechen insbesondere rechtliche Hintergründe dagegen. Wir dürfen weder Zeitpunkt noch Empfänger ändern. Das BaFin verlangt von allen bKV-Anbietern, dass die versicherten Personen bei Vertragsabschlüssen und -änderungen unmittelbar, direkt und nachweislich vom Versicherer informiert werden. Auch im Einzelgeschäft ist es im Übrigen so, dass unmittelbar nach der Policierung die Unterlagen verschickt werden müssen.