FAQ- und Wissensdatenbank
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung in allen Ländern, die das Kennzeichen-Abkommen unterschrieben haben. Dazu zählen alle EU-Mitgliedsstaaten, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Serbien und die Schweiz. Diese Länder können auch nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Für andere Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Hier hilft der Blick auf die Grüne Versicherungskarte: Ist ein Länderkürzel durchgestrichen, gilt der Schutz der Kfz-Versicherung in diesem Land nicht. Dann muss vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung für das Auto abgeschlossen werden.