FAQ- und Wissensdatenbank
Nein. Kalkulation und Beitragsanpassung beziehen sich auf den Tarif, so dass alle Arbeitgeber betroffen sind, die diesen Tarif im Rahmen ihres Gruppenversicherungsvertrages ihren Arbeitnehmern anbieten. Anders als in der Sachversicherung üblich, wird hier nicht das einzelne Unternehmen als Kollektiv betrachtet. Die Risikogemeinschaft umfasst alle Personen, die nach diesem Tarif versichert sind.