FAQ- und Wissensdatenbank
Der neue Tarif PlanS ist für die Kunden in jeder Hinsicht vorteilhaft. So wird ein erweitertes Leistungsspektrum zu einem geringeren Beitrag angeboten.
Ein Recht auf Tarifwechsel in den Tarif PlanSC besteht nicht, da die Sorgfaltspflicht des Versicherers dem Kunden gegenüber stärker ist, als das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG. Das heißt, wir sind im Rahmen einer kundenorientierten Beratung dazu verpflichtet, den leistungsstärkeren und durchweg günstigeren Tarif PlanS anzubieten. Aus diesem Grund wird der „Alttarif“ PlanSC auch für das Änderungsgeschäft geschlossen. Es sind somit keine Wechsel in diesen Tarif mehr möglich.