FAQ- und Wissensdatenbank
Es wird ein reines Fernunterschriftsverfahren angeboten. Innerhalb der Tarifierungsanwendung werden die Daten für das Unterschriftsverfahren abgefragt (E-Mailadresse und Rufnummer) und die entsprechenden E-Mails versendet. Die E-Mails enthalten lediglich Links zu der Unterschriftenplattform. Dort ist eine Authentifizierung mit den angegebenen Daten notwendig. Danach werden die Dokumente angezeigt, müssen akzeptiert und können danach unterschrieben werden. Dies gilt für alle am Unterschriftsprozess beteiligten Personen (in der Reihenfolge: Antragsteller, abw. Beitragszahler und Vermögensberater). Sobald die vorgelagerte beteiligte Person unterschrieben hat, wird eine Mail an die nächste Person versendet. Wenn alle Personen unterschrieben haben, bekommen alle am Unterschriftsprozess beteiligten Personen eine Benachrichtigungsmail über den erfolgreichen Unterschriftsabschluss.
Das Verfahren hat der Antragsteller und abw. Beitragszahler auf dem eigenen Device (Handy, Computer, Tablet bzw. digitales Endgerät) durchzuführen. Die verwendete E-Mailadresse und Mobilfunknummer sind neben der verwendeten IP-Adresse das eigentliche digitale Identifikationsmerkmal. Diese werden für den Gültigkeitsnachweis der Unterschrift protokolliert und in den Dokumenten fixiert. Daher ist eine auf dem Endgerät des Vermögensberater durchgeführte Unterschrift nicht für diesen Unterschriftsprozess zugelassen.