Kann der Dienstwagen-SFR aus einer Dienstwagennutzung auch angerechnet werden, wenn dem Arbeitnehmer weiterhin ein Dienstwagen zur Verfügung steht?
Nein. Der Dienstwagenüberlassungsvertrag muss beendet sein. Fährt der Mitarbeiter weiterhin einen Dienstwagen, kann der Dienstwagen-SFR nicht angerechnet werden.