FAQ- und Wissensdatenbank
Das ist nicht vorgesehen, da der Arbeitnehmer in den AF-Tarifen Versicherungsnehmer und die Angehörigen versicherte Personen sind. In der Regel ist der Versicherungsnehmer auch der Beitragszahler. Der Arbeitgeber kann die Versicherungsbeiträge für Angehörige nicht steuerlich verwerten.