FAQ- und Wissensdatenbank
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit zu jedem künftigen Arbeitstag (Montag bis Freitag außer gesetzliche Feiertage und außer 24. und 31. Dezember) zusätzliche Einzahlungen (mindestens 25 Euro pro Zahlung) in ein bestehendes Parkdepot Flex vornehmen. Je Kalenderwoche ist höchstens eine zusätzliche Einzahlung möglich.
Der gesamte Anlagebetrag darf einen Maximalbetrag in Höhe von 1.000.000 Euro nicht überschreiten.
Zusätzliche Einzahlungen auf das Parkdepot sind nur von dem Referenzkonto zulässig, das auch für Überweisungen vom Parkdepot vereinbart ist (siehe Frage 17).
Die zusätzlichen Einzahlungen werden zeitanteilig bis zum Ablauf oder der vorzeitigen Beendigung des Parkdepots Flex verzinst. Für die zusätzlichen Einzahlungen gelten die gleichen Zinskonditionen wie für den ursprünglichen Anlagebetrag, also diejenigen, die die Generali in der Bestätigung zu Beginn des gerade laufenden Parkdepots (also zu Beginn des jeweiligen 3-Monats-Zeitraums) mitgeteilt hat. Ein erhöhter Zins wird für die zusätzlichen Einzahlungen nur gewährt, soweit die bereits bestehende Anlage zusammen mit der zusätzlichen Einzahlung den Eimalbeitrag bzw. die Beitragssumme des parallelen Versicherungsvertrags nicht übersteigt.
Eine Bestätigung über eine erfolgte zusätzliche Einzahlung erhält der Kunde nur mit dem Abrechnungsschreiben bei Ablauf oder vorzeitiger Beendigung des Parkdepots Flex.
Die Zinskonditionen für den anfänglichen Anlagebetrag sowie für die zusätzlichen Einzahlungen können vorsehen, dass für verschiedene Teile des gesamten Anlagebetrags unterschiedlich hohe Zinssätze gelten.