FAQ- und Wissensdatenbank
Es ist zu unterscheiden, ob dieses Wohngebäude bei uns versichert ist oder nicht. Wenn das leerstehende Gebäude bereits bei uns versichert ist, handelt es sich grundsätzlich bei der Unterbringung der Geflüchteten nicht um eine Gefahrerhöhung.
Neuanträge sind mit der Kundenservice-Direktion abzustimmen. Je nach Konstellation kann es z. B. auch wichtig sein, Brandschutzfragen zu beleuchten.
Wird ein Mehrfamilienhaus komplett an die Gemeinde / Kommune vermietet und umgebaut, damit diese dort ein Wohnheim für Geflüchtete betreiben kann, ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung nicht möglich, da es sich versicherungstechnisch dann um eine Gewerbeimmobilie handeln würde und nicht mehr um ein Wohnhaus. Hier wäre ein Versicherungsschutz analog gewerblicher Zimmervermietung vorstellbar. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an die Kundenservice-Direktion.