FAQ- und Wissensdatenbank
Mit der flexiblen Hauptfälligkeit kann der Einschluss Rabattschutz sowohl zur jeweiligen vertraglich vereinbarten Hauptfälligkeit und zusätzlich auch zum 01.01. des Kalenderjahres durchgeführt werden. Nicht zulässig ist weiterhin der nachträgliche Einschluss von Rabattschutz für bereits eingetretene Schadenfälle.