FAQ- und Wissensdatenbank
Ja, das ist möglich. Bei den Tarifen für Angehörige wird analog zur Einzelversicherung der ausgeübte Beruf geprüft. Wenn der Angehörige einen nichtversicherbaren Beruf ausübt, dann wird die Person von der Generali abgelehnt. In diesem Fall kann leider kein Versicherungsschutz gewährt werden.