FAQ- und Wissensdatenbank
Auf der einen Seite sind Schäden durch Verlieren in Hausrat XXL mitversichert, auf der anderen Seite besteht aber keine Deckung für Abhandenkommen durch das Stehen-, Hängen-, Liegenlassen von Sachen. Hierbei ist zu beachten, dass das Stehen-, Hängen- und Liegenlassen von Sachen immer nur das primäre Ereignis darstellt, infolge dessen ein sekundäres Ereignis passiert, durch das der eigentliche Verlust entsteht.
Beispiel:Jemand lässt seinen Mantel in der U-Bahn liegen und geht nach Hause ==>> Anschließend ist der Mantel weg. ==>> Dieser Schaden ist nicht versichert. ==>> Zwar ist der Verlust streng genommen nicht durch das Liegenlassen selbst entstanden, sondern durch den nachfolgenden Diebstahl, jedoch war das Liegenlassen des Mantels das primäre, schadenermöglichende Ereignis. Die Mitnahme durch einen Dritten war dann lediglich noch eine Folge.
Dies kann man auch gar nicht anders beurteilen, da die Einschränkung des Stehen-, Hängen-, Liegenlassens sonst völlig sinnlos wäre. Denn durch das Stehen-, Hängen-, Liegenlassen selbst entsteht quasi nie der Verlust, sondern es wird lediglich der Grundstein für den Verlust gelegt. Es kommt an dieser Stelle also auf das primäre Ereignis an.
Leider verhält es sich genau so auch bei dem Gegenstand, den man auf das Autodach legt und anschließend wegfährt. Das primäre Ereignis ist auch hier das Liegenlassen der Sache. Der nachfolgende Verlust ist dann nur noch die zwangsläufige Folge. Somit besteht auch für dieses Ereignis keine Deckung.