FAQ- und Wissensdatenbank
Jede Änderung bei Betriebsart(en) und/oder zu der umsatzstärksten Betriebsart ist dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen, da sie eine Gefahrerhöhung darstellen kann.
Eine Änderung liegt beispielsweise vor bei
Wenn eine Gefahrerhöhung vorliegt, kann der Versicherer unter Umständen den Vertrag kündigen oder ändern. Im Schadenfall kann der Versicherer ggf. leistungsfrei sein oder die Entschädigung kürzen.
Eine Anzeige zu einem Vertrag aus dem Konzept FirmenSAFE gilt für alle Verträge aus dem Konzept FirmenSAFE.