FAQ- und Wissensdatenbank
Ja, da es jedoch eher selten vorkommt, dass das Elternteil selbst noch im PlanJ versichert ist (Höchstalter 20 Jahre), wurde die Möglichkeit einer „erweiterten Kindernachversicherungsmöglichkeit“ geschaffen.
Das bedeutet, dass eine Kindernachversicherung im PlanJ auch dann möglich ist, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt nach (irgend)einem Tarif aus Mein Gesundheitsplan versichert ist.
Beispiel: Ein Elternteil ist nach Tarif PlanA versichert. Bei Geburt eines Kindes kann nun ebenfalls der Tarif PlanA oder eben auch (zusätzlich) der Tarif PlanJ für das Kind gewählt werden. Bitte beachten: Die Gesundheitsgarantie im Tarif PlanJ besteht für das Neugeborene nur dann, wenn das Eltern-teil zum Zeitpunkt der Geburt (ebenfalls) über eine Gesundheitsgarantie verfügt!