FAQ- und Wissensdatenbank
Beim Vermögensaufbau & Sicherheitsplan und entsprechenden Produkten sowie beim Vermögens- & Einkommensplan (bei der Basisrente Vermögensaufbau aus bekannten gesetzlichen Gründen nicht) kann bis zum Beginn der Schlussphase das noch vorhandene Guthaben aus dem Einkommens- und ggfs. auch Vermögenstopf jederzeit vollständig oder teilweise ausgezahlt werden. In diesem Fall entfällt bzw. sinkt natürlich die weitere Rentenzahlung.
Es erfolgt gleichzeitig eine Nachversteuerung für die „zu Unrecht“ nur mit dem Ertragsanteil besteuerten Renten, da die Rentenzahlung insoweit ja nun doch nicht lebenslang ist. Die darauf anfallende Kapitalertragsteuer behält die Generali ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Lediglich die gebildete Altersrückstellung ist nicht rückkaufbar. Aus dieser wird ab Alter 90 Jahre des Kunden eine entsprechende Altersrente gebildet. Falls zum Zeitpunkt der Auszahlung auch unter Anrechnung der vorhandenen Altersrückstellung die erforderliche Mindestrentenhöhe (25 € p.m.) nicht erreicht wird, so wird auch diese Altersrückstellung mit ausgezahlt. In diesem Fall zahlt die Generali nach der Kündigung keine Rente mehr.