FAQ- und Wissensdatenbank
Die bKV kann nicht auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Hat der neue Arbeitgeber eine bKV, dann kann der Beschäftigte in dieser neu angemeldet werden. Der Arbeitnehmer hat das Recht, die abgesicherten bKV-Tarife als AF-Tarife auf eigene Kosten fortzuführen (ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten).