FAQ- und Wissensdatenbank
Eine solche Änderung ist nicht sinnvoll, da das Versicherungsjahr dem Geschäftsjahr entsprechen muss (Hauptfälligkeit = Ende des Geschäftsjahres). Bei einer Abweichung der Hauptfälligkeit, kann der VN seiner Pflicht zur Umsatzmeldung nicht korrekt nachkommen.